Das österreichische Weingesetz ist stark an das deutsche Weinrecht angelehnt, wobei es in seiner inhaltlichen Ausformungen wesentlich strenger als dieses ist. Als primäres qualitatives Merkmal gilt der Zuckergehalt bei der Lese. Dies wird in Graden nach der Klosterneuburger Mostwaage, kurz KMW, angegeben (1 °KMW entspricht 4,98° Oechsle). Weiters lehnt es sich an das französische Weingesetz an, so sind die maximalen Hektarerträge für Qualitätsweine streng begrenzt. So liegt der Höchstertrag bei 9.000kg/ha fest. Dies ergibt 55 Hektorliter Wein pro Hektar Abbaufläche.
Folgende Unterteilung der Qualitätsstufen:
– Tafelweine
– Landweine
– Qualitätsweine
– Qualitätsweine besonderer Reife und Leseart
Alle österreichischen Weine tragen eine rot-weiß-rot gestreifte Banderole am Flaschenhals, auf der Kapsel oder über den Korken.
Obergrenze für trockene Weine sind höchstens 4 Gramm pro Liter Restzucker. Weine bis 9 Gramm pro Liter gelten als halbtrocken, darüber werden die Weine als halbsüß oder lieblich bezeichnet und ab 18 Gramm Restzucker pro Liter als süß.
Jeder Wein muss zu 85% aus der einen oder maximal zwei angegebenen Rebsorten sowie aus dem angegebenen Jahrgang stammen.
Tafelweine
Ca. die Hälfte der österreichischen Weinproduktion besteht aus Tafelweine. Sie gehören der niedrigsten Qualitätsstufe in Österreich an und dürfen nicht in 0,75 Flaschen abgefüllt werden. Sie müssen ein Mostgewicht von mindestens 13°KMW besitzen.
Landweine
Nur bestimmte Rebsorten sind hierfür zugelassen. Der Mindestmostgeweicht beträgt 13,6 °KMW und dürfen höchstens 11,5 vol.% Alkohol enthalten bei einer maximalen Restsüße von 6g Zucker pro Liter. Ca. 5% des österreichischen Weinbaus sind Landweine.
Qualitätsweine
Aus einer der vier bestimmten Weinbauregionen kommen, Mostgewicht muss mindestens 15 °KMW nur bestimmte Rebsorten sind zugelassen.
Kabinett
Der Alkohol in Kabinettweinen muss ausschließlich aus dem zur Lese im Traubengut befindlichen Zucker stammen mit einem Mostgewicht von mindestens 17 °KMW und einem Restzuckergehalt von 9g.
Spätlese
Müssen wie alle Prädikatsweine aus einem einzigen der 16 Anbaugebiete und dem gleichen Jahrgang stammen. Der Alkoholgehalt muss aus dem natürlichen Traubenzucker stammen. Die Trauben müssen im vollreifen Zustand gelesen werden und ein Mostgewicht von mindestens 19 °KMW aufweisen. Auslese dürfen nicht angereichert oder nachgesüßt werden. Das Mostgewicht muss mindestens 21 °KMW oder einem Alkoholgehalt von 14,5 vol.% haben. Dass Traubengut muss mindestens vollreif, besser überreif sein und kranke Trauben werden ausgesondert. Strohwein hier gelten strenge Regeln. Die überreifen Trauben müssen ein Mostgewicht von mindestens 25 °KMW aufweisen.
Eiswein
Erzeugung aus Trauben mit einem Mostgewicht von 25 °KMW, die im gefrorenen Zustand bei mindestens minus 8 Grad Celsius gelesen und gekeltert werden. Beerenauslese Die sehr süßen Weine haben ein Traubengut mit einem Mindestmostgewicht von 25 °KMW . Der Alkoholgehalt kann beträchtlich sein (bis über 14 vol. %) Ausbruch ist eine österreichische Spezialität mit einem Mindestmostgewicht von 27 °KMW. Ein Teil der überreifen und von Edelfäule befallenen Trauben müssen bereits rosinenartig eingeschrumpft sein.
Trockenbeerenauslese
Gilt als die höchste Qualitätsstufe für Wein. Sie sind äußerst selten und das Traubengut muss mindestens 30 °KMW aufweisen. In mehreren Durchgängen müssen die Beeren, welche von Edelfäule befallen sind herausgelesen werden.
Quelle: Wein Enzyklopädie, Weinlexikon A-Z, Hans Ambrosi, Gräfe+Unzer Verlages, München
Foto: Weingut Martinshof, St. Ulrich – Zaya
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Das österreichische Weingesetz
Das österreichische Weingesetz ist stark an das deutsche Weinrecht angelehnt, wobei es in seiner inhaltlichen Ausformungen wesentlich strenger als dieses ist. Als primäres qualitatives Merkmal gilt der Zuckergehalt bei der Lese. Dies wird in Graden nach der Klosterneuburger Mostwaage, kurz KMW, angegeben (1 °KMW entspricht 4,98° Oechsle). Weiters lehnt es sich an das französische Weingesetz an, so sind die maximalen Hektarerträge für Qualitätsweine streng begrenzt. So liegt der Höchstertrag bei 9.000kg/ha fest. Dies ergibt 55 Hektorliter Wein pro Hektar Abbaufläche.
Folgende Unterteilung der Qualitätsstufen:
– Tafelweine
– Landweine
– Qualitätsweine
– Qualitätsweine besonderer Reife und Leseart
Alle österreichischen Weine tragen eine rot-weiß-rot gestreifte Banderole am Flaschenhals, auf der Kapsel oder über den Korken.
Obergrenze für trockene Weine sind höchstens 4 Gramm pro Liter Restzucker. Weine bis 9 Gramm pro Liter gelten als halbtrocken, darüber werden die Weine als halbsüß oder lieblich bezeichnet und ab 18 Gramm Restzucker pro Liter als süß.
Jeder Wein muss zu 85% aus der einen oder maximal zwei angegebenen Rebsorten sowie aus dem angegebenen Jahrgang stammen.
Tafelweine
Ca. die Hälfte der österreichischen Weinproduktion besteht aus Tafelweine. Sie gehören der niedrigsten Qualitätsstufe in Österreich an und dürfen nicht in 0,75 Flaschen abgefüllt werden. Sie müssen ein Mostgewicht von mindestens 13°KMW besitzen.
Landweine
Nur bestimmte Rebsorten sind hierfür zugelassen. Der Mindestmostgeweicht beträgt 13,6 °KMW und dürfen höchstens 11,5 vol.% Alkohol enthalten bei einer maximalen Restsüße von 6g Zucker pro Liter. Ca. 5% des österreichischen Weinbaus sind Landweine.
Qualitätsweine
Aus einer der vier bestimmten Weinbauregionen kommen, Mostgewicht muss mindestens 15 °KMW nur bestimmte Rebsorten sind zugelassen.
Kabinett
Der Alkohol in Kabinettweinen muss ausschließlich aus dem zur Lese im Traubengut befindlichen Zucker stammen mit einem Mostgewicht von mindestens 17 °KMW und einem Restzuckergehalt von 9g.
Spätlese
Müssen wie alle Prädikatsweine aus einem einzigen der 16 Anbaugebiete und dem gleichen Jahrgang stammen. Der Alkoholgehalt muss aus dem natürlichen Traubenzucker stammen. Die Trauben müssen im vollreifen Zustand gelesen werden und ein Mostgewicht von mindestens 19 °KMW aufweisen. Auslese dürfen nicht angereichert oder nachgesüßt werden. Das Mostgewicht muss mindestens 21 °KMW oder einem Alkoholgehalt von 14,5 vol.% haben. Dass Traubengut muss mindestens vollreif, besser überreif sein und kranke Trauben werden ausgesondert. Strohwein hier gelten strenge Regeln. Die überreifen Trauben müssen ein Mostgewicht von mindestens 25 °KMW aufweisen.
Eiswein
Erzeugung aus Trauben mit einem Mostgewicht von 25 °KMW, die im gefrorenen Zustand bei mindestens minus 8 Grad Celsius gelesen und gekeltert werden. Beerenauslese Die sehr süßen Weine haben ein Traubengut mit einem Mindestmostgewicht von 25 °KMW . Der Alkoholgehalt kann beträchtlich sein (bis über 14 vol. %) Ausbruch ist eine österreichische Spezialität mit einem Mindestmostgewicht von 27 °KMW. Ein Teil der überreifen und von Edelfäule befallenen Trauben müssen bereits rosinenartig eingeschrumpft sein.
Trockenbeerenauslese
Gilt als die höchste Qualitätsstufe für Wein. Sie sind äußerst selten und das Traubengut muss mindestens 30 °KMW aufweisen. In mehreren Durchgängen müssen die Beeren, welche von Edelfäule befallen sind herausgelesen werden.
Quelle: Wein Enzyklopädie, Weinlexikon A-Z, Hans Ambrosi, Gräfe+Unzer Verlages, München
Foto: Weingut Martinshof, St. Ulrich – Zaya
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